Da selten in der Theorie - sehr wohl aber in der Praxis - das Leben mit der Zeugung (= Verschmelzung der weiblichen Eizelle mit dem männlichen Samenfaden) beginnt, mache ich sensibel alle damit in Verbindung stehende Themen zum Thema:

christl. Muttersegen vor der Geburt

In der Theorie wird unter Sterbenshilfe häufig verstanden: nicht aktives töten - sondern die Einstellung lebenserhaltender Massnahmen.

In der Praxis leisten wir als Gesellschaft Sterbehilfe auch beim Themen wie  emotionaler Missbrauch   Sex Verhütung  Designerbaby - Babypatent   Stammzellenforschung  Klonen  Abtreibung  Fristenlösung  embryopathische - Indikation   missed abortion  Kinder ohne Grab   Suizid, Selbstmord .

Ist der Mensch eigenverantwortlich oder Zeit seines Lebens ein unzurechnungsfähiges Kind? In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage, warum unsere Gesellschaft jene Menschen im Juridisch - rechtlichen Sinn in Schutz nimmt, welche sich bewußt außerhalb der Eigenverantwortung begeben, in dem sie bewußtseinsverändernde  Drogen in einem Ausmaß konsumieren, in dem Sie keine Kontrolle mehr über sich selbst und ihr Verhalten haben können. Anstatt dieses Verhalten als Fehlverhalten an den Pranger zu stellen und dem entsprechend zu urteilen - gilt dieses Fehlverhalten als Milderungsgrund zB in der Strafbemessung. So lange diese verkehrte Ansicht besteht, leistet die Gesellschaft auch von dieser Warte aus betrachtet: Sterbehilfe.

Holland: Als erstes Land der Welt haben die Holländer im Jahr 2001 ein Gesetz über die aktive Sterbehilfe eingeführt. Ärzte bleiben Straffrei, wenn sie das Leben eines Patienten unter Beachtung mehrerer Sorgfaltsbedingungen und auf dessen ausdrücklichen Wunsch beenden. Selbst ohne ausdrückliche Bitte der Patienten bleiben Ärzte straffrei, wenn sie unheilbar Kranke vom Siechtum befreien.

Belgien: Seit September 2002 ist aktive Sterbehilfe in einem Gesetz geregelt, es beachtet die Menschwürde noch besser als in Holland. Bereits dauerhaftes, unerträgliches, körperliches oder seelisches Leiden,  ohne daß der Tod zeitlich absehbar ist, genügt als ausreichende Grundlage zum Töten auf Verlangen. Wenn ein Patient nicht mehr selber in der Lage ist, seinen Todeswusch schriftlich zu äußern, kann dies eine Person seines Vertrauens übernehmen.

In Frankreich hat das Parlament im November 2004 ein Gesetz verabschiedet, welches Todkranken ein Recht auf ein würdiges Ablebennzugestehen. Das Gesetz wurde durch den Tod von Vincent Humbert ausgelöst. Der junge Mann hatte gefleht, ihn endlich sterben lassen zu dürfen. Frankreich´s Bewohner waren erschüttert, als die Mutter öffentlich bekannte, aktive Sterbehilfe geleistet zu haben, um ihr Kind von seinen Qualen zu befreien.

www.worldwide-candle-lighting.kondolenzbuch.de

Hilfestellung im Umgang mit Frauen nach dem Verlust eines Kindes

weitere Informationen finden Sie unter Lebensende 

Nederlandse Vereniging voor Vrijwillige Euthanasie (NVVE) = Sterbehilfe in NL www.nvve.nl

Datenschutzerklärung
Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!